Denic gibt Minidomains frei

Ab dem 23. Oktober ist es laut Denic zulässig, auch Domainnamen mit weniger als drei Buchstaben zu registrieren. Ziffernreihen oder Buchstabenkombinationen, die einer Top-Level-Domain oder einem Autokennzeichen entsprechen, werden dann  ebenfalls erlaubt sein. Bislang hatten nur die Deutsche Bahn und seit Juni 2008 nach einer gerichtlichen Klage auch die Volkswagen AG das Privileg, zweistellige Second-Level-Domains nutzen zu dürfen. Die Entscheidung der Denic, die bestehenden Richtlinien aufzugeben, kommt überraschend – auch die Domain-Provider wurden erst acht Tage vor dem Registrierungstermin informiert, was in Anbetracht der erforderlichen Umstellung eine Menge Chaos nach sich ziehen wird (http://blog.df.eu/ ). Am 23. Oktober um Punkt 9.00 Uhr MEZ können pro Provider bis zu vier Wünsche pro Minute abgegeben werden, entschieden wird dann nach der Reihenfolge im Millisekundenbereich. Die Chance, als Otto-Normal-Verbraucher eine neuartige Domain zu ergattern, wird von Webexperten als eher niedrig eingestuft, zumal die Kosten für die Registrierung beachtlich sind (http://bloggonaut.afrobs-lifestyle.de/ ).

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